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Allgemeine Annahme- Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder Ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen bzw. bei Annahme von Bitumen oder Betonabbruch die Annahme gewähren. Nebenabsprachen und Preisverhandlungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Lieferung Bei Verkauf nach Gewicht gilt das auf unserer Waage ermittelte Gewicht bzw. das beim Lieferwerk festgestellte Gewicht. Erfolgt der Verkauf nach Raummaß gilt für die Mengenermittlung nur das bei der Auftragserteilung vereinbarte. Bei Lieferungen "Frei Bau/Verwendungsstelle" muss die Abladestelle von den Fahrzeugen gut erreichbar sein. Ist die Zufahrt zur Abladestelle aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, so erfolgt die Entladung an der Stelle, bis zu welcher das Fahrzeug unbehindert gelangen kann. Sollte eine Rücknahme der Lieferung erfolgen, weil ein Abladen nicht möglich ist, wird die An- und Abfahrtszeit berechnet. Für die Entladung sind vom Empfänger Hilfskräfte zur Verfügung zu stellen. In der Preisstellung ist eine Entladezeit von max. 20 Minuten enthalten. Darüber hinausgehende Entladezeiten sind grundsätzlich zu vergüten.
3. Annahme Biturnen- Betonaufbruch Bei Anlieferung nach Gewicht gilt das auf unserer Waage ermittelte Gewicht. Erfolgt die Anlieferung nach Raummaß, gilt für die Mengenermittlung alleinig das bei der Auftragsvergabe bestätigte und vereinbarte Raummaß. Die Annahme ist für uns freibleibend und kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Es werden nur Bitumen- und Betonabbruch angenommen, diese müssen frei von Verunreinigungen wie z.B. Folien, Papier, Bitumenbahnen, Holz. Gips bzw. Gipskartonagen und jegliche Art von organischen Stoffen sein. Erdaushub aller Bodenklassen sowie teerhaltige und phenolhaltige Stoffe werden nicht angenommen. Der Anlieferer ist alleinig hierfür verantwortlich, sollte sich nach dem Entladen die Anlieferung als nicht recycelbar zeigen oder eine Belastung mit Schadstoffen vermutet werden, ist der Anlieferer für die Entsorgung alleinig verantwortlich. Die Beseitigung von unserem Recyclingplatz muss sofort erfolgen, andernfalls werden wir die Entsorgung auf Kosten des Verursachers übernehmen.
4. Zahlung Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort nach Erhalt der Rechnung, jedoch spätestens 8 Tage nach Rechnungsdatum oder zu einem auf der Rechnung angegebenen Zahlungstermin fällig. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns die Erhebung von Mahnkosten und Verzugszinsen vor.
5. Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderung aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleiben die verkauften Waren unser Eigentum entsprechend §455 BGB. Der Käufer ist bis dahin nicht befugt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand Der Erfüllungsort für Zahlungen auch für Klagen aus Wechsel und Schecks ist Krunkel. Der Gerichtsstand ist Neuwied.
Stand 01.04.2008
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